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Grußwort & Öffnungszeiten
Kontaktinformationen |
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Karlheinz-Stockhausen-Platz 1, 51515 Kürten |
02268 / 939 – 0 |
02268 / 939-128 |
gemeinde@kuerten.de |
Postfach: 1160 |
Zugangseröffnung: So erreichen Sie uns online
Gerne können Sie uns Ihre Fragen, Anregungen, Anliegen oder Terminanfragen auch online senden. Wir bieten Ihnen unterschiedliche Möglichkeiten zur elektronischen Kommunikation mit der Gemeindeverwaltung. Da es die verschiedensten Möglichkeiten, Formate und technischen Standards gibt, hier unsere aktuellen organisatorischen und technischen Rahmenbedingungen.
Grundsätzlich wird zwischen einfachen formlosen Schreiben und formgebundenen Schreiben unterschieden, die in Papierform eine eigenhändige Unterschrift voraussetzen (zum Beispiel Widerspruch und viele Anträge). Auch bei der elektronischen Übersendung gibt es hier Unterschiede, die wir Ihnen nachfolgend gerne erläutern:
- Formfreie elektronische Kommunikation mit der Gemeinde Kürten
Einfache Anliegen, Hinweise und Beschwerden sowie Terminanfragen und dergleichen, also alles, was keine eigenhändige Unterschrift benötigt, können Sie uns auch weiterhin einfach online per E-Mail schicken. E-Mails sind jedoch wie Postkarten auf dem Übertragungsweg quer durchs Internet für jeden Hacker lesbar und können grundsätzlich auch verändert werden. Bitte senden Sie Ihre E-Mail an die zentrale E-Mail-Adresse: gemeinde@kuerten.de.
De-Mails werden von den De-Mail-Anbieterinnen und -Anbietern verschlüsselt versandt. Sie eignen sich daher auch für Mitteilungen, die nicht die Schriftform erfordern, aber vielleicht schützenswerte Informationen beinhalten. Hierfür reicht eine einfache De-Mail ohne Absenderbestätigung und Anmeldung mit einfachem Authentisierungsniveau.
Die zentrale De-Mail-Eingangsadresse lautet: gemeinde@kuerten.de-mail.de
Rechtsverbindliche formgebundene elektronische Kommunikation mit der Gemeinde Kürten:
Für Vorgänge, die zur Bearbeitung in Papierform eine eigenhändige Unterschrift voraussetzen beziehungsweise Rechtsfristen in Gang setzen (beispielsweise Schreiben wie Widersprüche und viele Anträge), müssen die Mitteilungen und Anlagedokumente bei elektronsicher Übermittlung nach dem Gesetz entweder mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach § 2 Absatz 1 Nummer 2 Signaturgesetz versehen sein oder per De-Mail mit Absenderbestätigung nach § 5 Absatz 5 des De-Mail Gesetzes übersandt werden. Diese beiden Formen ersetzen die gesetzlich angeordnete Schriftform (= Unterschrift in der Papierform).
Eine De-Mail mit Absenderbestätigung im Sinne des § 5 Absatz 5 des De-Mail-Gesetzes ersetzt nach § 3a des Verwaltungsverfahrensgesetzes NRW, nach § 36a des Ersten Buches Sozialgesetzbuch sowie nach § 87a der Abgabenordnung ebenfalls die Schriftform. Sie können daher auch über De-Mail mit Absenderbestätigung rechtsverbindlich mit der Gemeinde Kürten elektronisch kommunizieren.
De-Mail ermöglicht den verschlüsselten und authentifizierten Versand von elektronischen Nachrichten und Dateianhängen. Für eine absenderbestätigte De-Mail müssen Sie sich an Ihrem De-Mail-Konto mit hohem Authentisierungsniveau anmelden. Um die Anmeldung mit hohem Authentisierungsniveau der Empfängerin oder des Empfängers der Nachricht kenntlich zu machen, bestätigt Ihr De-Mail-Diensteanbieter dies. Hierzu versieht er im Auftrag der Senderin oder des Senders die Nachricht mit einer dauerhaft überprüfbaren qualifizierten elektronischen Signatur. Wenn Sie Ihrer De-Mail Dateien anhängen, bezieht sich die qualifizierte elektronische Signatur auch auf diese. Bitte beachten Sie, dass Sie für die absenderbestätigte De-Mail keine pseudonyme De-Mail-Adresse verwenden können.
Die zentrale De-Mail-Eingangsadresse lautet: gemeinde@kuerten.de-mail.de
Für alle anderen De-Mail-Adressen der Gemeinde Kürten wird der rechtsverbindliche Zugang ausdrücklich nicht eröffnet.
Öffnungszeiten | ||
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Montag | 08:00–12:00 Uhr | |
Dienstag | 08:00–12:00 Uhr | |
Mittwoch | Geschlossen | |
Donnerstag | 08:00–12:00 Uhr | 14:00–18:00 Uhr |
Freitag | 08:00–12:00 Uhr |
Zur Vermeidung von Wartezeiten sollten insbesondere für Anliegen des Bürgeramtes weiterhin online Termine vereinbart werden. Der Onlinekalender ist auf der Startseite www.kuerten.de zu finden. Soweit möglich, werden die Anliegen von Bürgern ohne Termin auch zwischendurch bearbeitet.
Die neue Rufnummer für den Bereitschaftsdienst Wasserwerk lautet: 0 22 68 – 939 339
Weitere Informationen zu Aufgaben der Gemeindeverwaltung, Ansprechpartnern, Kommunikation etc., finden Sie in unserem „Behördenlotsen“.
Informationen zur Verbesserung der Teilhabemöglichkeiten für Menschen mit Behinderungen finden Sie auf der Internetseite des Rheinisch-Bergischer Kreises. Das Amt für Soziales und Inklusion bietet auf seiner Webseite Unterstützung in Form von Beratung und konkret auch praktische Hilfen an. Auf vorgenannter Seite finden Sie auch Informationen zu Parkplätzen und Toiletten für Menschen mit Behinderung.
Bürgerbroschüre "KÜRTEN KOMPAKT"
Sprechstunde des Bürgermeisters
Sprechstunde des Bürgermeisters für das 1. Halbjahr 2023
Einmal im Monat bietet Bürgermeister Willi Heider eine Bürgersprechstunde im Rathaus an. Die Sprechstunden finden dienstags zwischen 15.00 und 17.00 Uhr jeweils im 20 Minuten Takt im Büro des Bürgermeisters statt (Termine in den Schulferien eingeschränkt). Um unnötige Wartezeiten zu vermeiden und die verfügbare Zeit optimal nutzen zu können, wird um vorherige telefonische Anmeldung gebeten. Des Weiteren wird empfohlen, eventuell vorhandene Unterlagen im Vorfeld zu übermitteln, um eine optimale Vorbereitung der Bürgersprechstunden zu ermöglichen.
Hier die Termine für das 1. Halbjahr 2023: 17.01., 14.02., 14.03., 25.04., 23.05. und 20.06. (der Termin im Juli entfällt), jeweils zwischen 15.00 und 17.00 Uhr.
Selbstverständlich besteht auch außerhalb dieser Zeiten die Möglichkeit, weitere Gesprächstermine zu vereinbaren. Bitte melden Sie sich im Vorzimmer des Bürgermeisters unter 0 22 68 – 93 91 23 oder per Mail sekretariat@kuerten.de an.