Beiträge & Gebühren

Wassergebühren und Beiträge- umsatzsteuerpflichtig -

– Stand: 01.01.2023 –

Anschlussbeiträge in Euro (einmalig)

1,60 pro qm  x Nutzungsfaktor (abhängig von ein- oder mehrgeschossiger Bebaubarkeit) (plus 7 % MWSt)           

510,00  pauschal für land- und forstwirtschaftlich oder Nutzgarten (Weide- oder Gartenanschluss) (plus 7 % MWSt) 

1.020,00  pauschal für gewerblichen Gartenbaubetrieb/Baumschule (gewerblicher Gartenanschluss) (plus 7 % MWSt) 

 

Grundgebühr in Euro (abhängig von der Zählergröße)

15,00  pro Monat (plus 7 % MWSt) bei Nennleistung 3 und 5 cbm

15,00  pro Monat (plus 7 % MWSt) bei Nennleistung 7 cbm

20,00  pro Monat (plus 7 % MWSt) bei Nennleistung 10 cbm

35,00  pro Monat (plus 7 % MWSt) bei Nennleistung 20 cbm

62,00  pro Monat (plus 7 % MWSt) bei Nennleistung über 20 cbm

 

Verbrauchsgebühr je cbm

1,72 Euro/cbm(plus 7 % MWSt)

Abwassergebühren und Beiträge

– Stand: 01.01.2023 –

Anschlussbeiträge in Euro (einmalig):

  • 8,92 pro qm x Nutzungsfaktor (abhängig von ein- oder mehrgeschossiger Bebaubarkeit) bei Anschluss an die Mischkanalisation

  • 6,18 pro qm x Nutzungsfaktor (abhängig von ein- oder mehrgeschossiger Bebaubarkeit) bei Anschluss an die Schmutzwasserkanalisation

  • 2,75 pro qm x Nutzungsfaktor (abhängig von ein- oder mehrgeschossiger Bebaubarkeit) bei Anschluss an die Niederschlagswasserkanalisation

 

 Kanalbenutzungsgebühren in Euro:

  • Schmutzwasser 4,30 je cbm Frischwasserverbrauch (inkl. Abwasserabgabe)
  • Niederschlagswasser 1,30 je qm abflusswirksamer Fläche (inkl. Abwasserabgabe)


Gebühren für die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen in Euro:

Grundgebühr:

  • 32,14 je Jahr für vollbiologische und nicht biologische Anlagen

  • 200,79 je Jahr für abflusslose Gruben

Personenumlage:

  • 0,36 € je cbm Frischwasserverbrauch pro Jahr an einer vollbiologischen Anlage

  • 1,39 € je cbm Frischwasserverbrauch pro Jahr an einer nicht biologischen Anlage

  • 1,64 € je cbm Frischwasserverbrauch pro Jahr an einer abflusslosen Grube

Kippgebühr:

  • 1,18 je abgefahrenem cbm Klärschlamm

Unternehmerpauschale:

  • 105,00 je Abfuhrvorgang
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