Hochwasser- und Überschwemmungsschutz

Hochwasser und Überschwemmungen? Kann das auch in Kürten passieren?

Klassische Hochwasser- oder Überschwemmungsereignisse wie man sie an den größeren Flussläufen Deutschlands (z.B. dem Rhein oder der Elbe) kennt, wird es in Kürten nicht geben.

Doch bergen auch kleinere Gewässer in den niederschlagsreichen Jahreszeiten Gefahren.

In der Vergangenheit gab es an der Kürtener Sülz, Kürtens größtem Gewässer, häufig Überschwemmungen. Nach dem Bau der sogenannten Sülzüberleitung durch den Wupperverband im Jahr 1983 hat sich die Situation jedoch erheblich verbessert.

Die heutigen Überschwemmungs- und Hochwassergefahrenkarten, die die Sülzüberleitung berücksichtigen, weisen nur noch geringfügige Überschwemmungsgebiete aus.

Die Karten sind öffentlich und für jedermann im Internet oder auch in ausgedruckter Form im Rathaus einsehbar.

Vorsorge durch technische Anlagen

Am Miebach konnte durch den Bau des Hochwasserrückhaltebeckens im Jahr 2012 die Situation für die Anlieger entschärft werden.

Im Bereich des Weyerbachs wird derzeit geprüft, ob der Bau eines Hochwasserrückhaltebeckens Verbesserungen bringen kann.

Was sind Starkregen?

Starkregen bezeichnen Regenereignisse, bei denen innerhalb kurzer Zeit außergewöhnlich hohe Niederschlagswassermengen auftreten. So kann bei solchen Ereignissen innerhalb von einer halben Stunde durchaus soviel Regen fallen, wie sonst in einem ganzen Monat. Die Niederschläge sind meist räumlich sehr begrenzt, so kann es vorkommen, dass es z.B. in Kürten äusserst stark regnet, während in Dürscheid ein normaler Landregen nieder geht.

Gerade in den Sommermonaten kommt es mittlerweile vermehrt, meist im Zusammenhang mit starken Gewittern, zu Starkregenereignissen mit größeren Schäden.

Im Gegensatz zu Hochwasser an größeren Flüssen sind der Ort, der Zeitpunkt und die Stärke eines solchen Starkregens kaum vorhersagbar und kann daher für die Betroffenen sehr überraschend eintreten.

Wodurch entstehen Schäden?

Ursachen für Schäden durch einen Starkregen sind:

  • der Niederschlag selbst, z.B. Hagelschäden
  • durch das abfließende Wasser mitgerissenes Material
  • oberflächlich abfließendes Wasser, das in Gebäude eindringt (hier spielt vor allem die topografische Lage eines Gebäudes eine entscheidende Rolle – in Senken, an Hängen oder in der Nähe eines Gewässers)
  • das Ausufern kleinerer Gewässer, die nahe an der Bebauung liegen und keinen Raum zur Ausbreitung haben
  • Rückstau von Gerinnen und Bachläufen an Engstellen wie Brücken, Durchlässen, Verrohrungen
  • die Überlastung der Grundstücksentwässerung (Dachrinnen und Fallrohre) und der Kanalisation, so dass diese kein Wasser mehr aufnehmen können und dieses oberflächlich abfließt
  • Rückstau in der Kanalisation aufgrund zu hoher Niederschlagsmengen
  • den Austritt wassergefährdender Stoffe aus Industrie, Gewerbe oder Privathaushalten
  • die Beeinträchtigung des Betriebs der Kläranlagen durch Überflutung

Wieso nimmt die Kanalisation das Niederschlagswasser nicht auf?

Die öffentliche Kanalisation ist auf Normalregenereignisse ausgelegt.  Ausgangspunkt für die Berechnung der Dimensionierung der öffentlichen Kanalisation ist ein Regenereignis mit einer in den technischen Regelwerken definierten Intensität, welches statistisch in gewissen Zeitabständen wiederkehrt.

Bei Unwettern mit Niederschlagsmengen, die deutlich über den angenommenen Werten liegen, kann es trotz baulicher Maßnahmen dennoch zu Überschwemmungen kommen.

Eine Dimensionierung anhand des schlimmsten anzunehmenden Ereignisses wäre finanziell nicht vertretbar. Die Gebührenlast für die Bürger wäre nicht mehr bezahlbar.

Eine weitere Einschränkung ist der oft nicht vorhandene Platz für weitere Rückhaltungen und technische Anlagen in den betroffenen Gebieten.

 

Wie kann man Schäden vorbeugen?

Die Vorsorge gegen Schäden aus Starkregenereignissen besteht meist aus der Kombination vieler Maßnahmen, die darauf ausgerichtet sein müssen, das Niederschlagswasser in der Fläche zu halten oder möglichst schadlos abzuleiten.

Dabei ist der einzelne Grundstückseigentümer genauso gefordert wie die Kommunen, denn grundsätzlich muss sich jeder selbst vor den Folgen von Überschwemmungen und Hochwasser schützen (vgl. § 5 Abs. 2 WHG).

Starkregenvorsorge ist eine Gemeinschaftsaufgabe, die unterschiedliche Aufgabenbereiche berührt (Objektschutz durch die Eigentümer, Planung, Gewässerunterhaltung, Abwasserbeseitigung, Straßenwesen …) und daher ein gemeinschaftliches Vorgehen erfordert.

Was macht die Gemeinde Kürten?

Die Gemeinde Kürten hat in Zusammenarbeit mit der Bezirksregierung, dem Aggerverband und der Unteren Landschaftsbehörde des Rheinisch-Bergischen-Kreises die Risiken, die sich aus den Hochwassergefahrenkarten ergeben, bewertet und im Zuge der sogenannten Europäischen Hochwassermanagementrichtlinie einen Maßnahmenplan erarbeitet.

Dieser umfasst folgende Maßnahmen:

  • Information der Öffentlichkeit und der Betroffenen
  • Beachtung der Überschwemmungsgebiete bei der Neuaufstellung oder Änderung von Bebauungsplänen und dem Flächennutzungsplan
  • Überarbeitung von Alarm- und Einsatzplänen
  • Gespräche mit den Versorgungsunternehmen über gefährdete Anlagen
  • Überprüfung der Hochwassersicherheit der Kläranlagen des Aggerverbandes
  • Abstimmung über den Betrieb des Hochwasserrückhaltebeckens Biesfeld

Link zu weiteren Informationen zur Hochwassermanagementrichtlinie im Internetangebot der Bezirksregierung Köln

 

Die Gemeinde Kürten hat zudem nach dem letzten schweren Regenereignis im Juni 2013 ein Ingenieurbüro beauftragt, die Fließwege von oberflächlich abfliessendem Niederschlagswasser zu untersuchen.

Mithilfe von Geschädigten, die Bildmaterial und Schilderungen des Ereignisses zur Verfügung stellten, wurden die Schadenschwerpunkte dieses Ereignisses ermittelt und mit den Ergebnissen der Fließweganalyse verschnitten.

Aufgrund der Ergebnisse aus dem o.g. Ereignis und den Erfahrungen der Vergangenheit (bekannte Schadstellen aufgrund Regenereignissen) wurde das Ingenieurbüro beauftragt, drei Schwerpunktgebiete (Ortslage Bechen, Ortslage Sülze und die Gesamtschule Kürten) genauer zu untersuchen und Maßnahmenvorschläge zu erarbeiten.

Dieser Arbeitsschritt dauert noch an, nach seiner Fertigstellung wird die Durchführbarkeit der Maßnahmen mit den Betroffenen und den politischen Entscheidungsträgern besprochen.

Was kann ich als betroffener Grundstückseigentümer tun?

  • Liegen Gebäudeteile Ihres Hauses tiefer als die sogenannte Rückstauebene? Wenn ja, haben Sie eine funktionstüchtige Rückstausicherung?
Diese ist gemäß der Entwässerungssatzung der Gemeinde Kürten Pflicht. Ist keine Rückstausicherung eingebaut oder diese ohne Funktion, kann bei einem Überstau im öffentlichen Kanal durch die private Anschlussleitung Wasser über Bodeneinläufe, Toiletten etc. in die unteren Gebäudeteile eindringen.                           Was ist die Rückstauebene? Als Rückstauebene bezeichnet man die höchste Ebene (Wasserstandsniveau), bis zu der das Abwasser in einer Entwässerungsanlage ansteigen kann. Falls von der örtlichen Behörde in einer Satzung nichts festgelegt wurde, gilt stets die Höhe der Straßenoberkante inkl. Gehweg an der Anschlussstelle als Rückstauebene.                                                                                   Lassen Sie eine vorhandene Rückstausicherung regelmäßig warten. Ist keine Rückstausicherung vorhanden, lassen Sie sich von einem Experten für Grundstücksentwässerung beraten.

 

  • Hat Ihr Haus einen außen liegenden Kellereingang? Befindet sich dort ein Bodenablauf? Wenn ja, ist dieser gegen Rückstau gesichert? Ist die Kellertür dicht?
Eine Schwelle am Zugang zur Kellertreppe kann gegen oberflächlich abfließendes Wasser schützen.  Eine Überdachung verhindert das sich Niederschlagswasser am Boden des Kellereinganges sammelt.

 

  • Kann Oberflächenwasser von außen durch Kellerfenster, Lichtschächte oder Außentüren ins Gebäudeinnere gelangen?
Das Einborden oder Abmauern von Kellerfenstern und Lichtschächten kann vor Überflutung schützen, genauso wie eine Schwelle oder Stufe an Außentüren.

 

  • Kann Niederschlagswasser der Straße über eine dem Haus oder Garage zugeneigte Einfahrt auf mein Haus / die Garage zufließen?
Eine Bodenschwelle kann ein Zufließen von Niederschlagswasser von der Straße verhindern (Bitte die Zulässigkeit bei der Gemeinde erfragen).Oberflächlich über das Grundstück fließendes Wasser kann bei entsprechender Grundstücksgröße ggfls. auch in eine angelegte Bodensenke geleitet werden, in der es versickern kann.

 

 

       * Diese Auflistung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

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