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Außenbereichssatzung Kohlgrube

13. Jan. 2025

Im Zuge der Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB, liegen die Planentwürfe in der Zeit vom: 31.01.2025 bis einschließlich 03.03.2025 öffentlich aus.

Die Außenbereichssatzung verfolgt im Wesentlichen das Ziel, für die vorhandenen Gebäude langfristig eine bessere Perspektive für die bauliche Nutzung zu erreichen und für den Bereich Kohlgrube planungsrechtliche Klarheit zu schaffen.

01 Bekanntmachung

02 Planzeichnung

03 Begründung

04 Artenschutzrechtliche Prüfung

Externer Link zum Beteiligungsportal-NRW: https://beteiligung.nrw.de/k/1011613

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