Das Planungsamt berät zu den planungsrechtlichen Rahmenbedingungen für die Bebauung eines Grundstückes.
Es wird z.B. geprüft, ob das Vorhaben im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes, im Innenbereich oder im Außenbereich liegt und ob bzw. unter welchen Bedingungen eine Bebauung aus Sicht der Gemeinde möglich ist.
Bei der Lage im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes oder einer Satzung nach §§ 34 oder 35 BauGB werden die Festsetzungen des Plans erläutert. Im Einzelfall werden Möglichkeiten der Abweichung oder der Befreiung von den Festsetzungen des Plans erörtert.
Es wird erörtert, ob das Vorhaben genehmigungsbedürftig ist, ggf. welche Genehmigung (Bauantrag oder Genehmigungsfreistellung) angemessen ist und welche Unterlagen hierfür benötigt werden.