Asylbewerbende werden von der Bezirksregierung Arnsberg nach Kürten zugewiesen. Die Zuweisung erfolgt aufgrund einer Zuweisungsquote nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz (FlüAG), Die Asylbewerbende, die der Gemeinde Kürten zugewiesen werden, können beim Sozialamt einen Antrag auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) stellen.
Folgende Unterlagen sind für die Antragstellung notwendig:
- Zuweisungsbescheid der Bezirksregierung Arnsberg
- Personaldokumente (Aufenthaltsgestattung/Duldung)
- Evtl. Nachweise über Einkommen und Vermögen
- Evtl. Unterlagen von anderen Behörden
Die Leistungen werden als Sach- bzw. Geldleistungen erbracht. Bei Krankheit werden individuelle Krankenscheine ausgehändigt.
Kontaktdaten:
soziales@kuerten.de
02268 / 939 – 314