Notfallinformationspunkten

Alle wichtigen Informationen zu den Notfallinformationspunkten (NIP)

Krisenereignisse – Informationen und Hilfsangebote im Ernstfall

Grundsätzlich können Notfälle unter den Notrufnummern 112 (Feuerwehr und Rettungs-dienst) oder 110 (Polizei) gemeldet werden. Diese dürfen jedoch auf keinen Fall für einfache Nachfragen zur Lage genutzt werden, damit die Notrufleitungen für Notfälle freibleiben!
Stehen das Telefon oder die o. g. Medien (s. „Wie wird gewarnt?“) beispielsweise aufgrund eines Stromausfalls nicht zur Verfügung, richten alle Kommunen sogenannte Notfall-Informationspunkte (NIP) an zentralen Punkten vor Ort ein. Diese sind durch eine markante rote Beschilderung gut erkennbar. Damit die Bevölkerung bereits vor dem Ereignis mit den Notfall-Informationspunkten vertraut ist und weiß, wo sich diese befinden, wird eine gut sichtbare Beschilderung im Vorfeld im Alltag eingerichtet.

Notfallinformationspunkte im Rheinisch-Bergischen Kreis

Bei Notfall-Informationspunkten (NIP) handelt es sich um lokale Anlaufstellen für die Bevölkerung im Rheinisch-Bergischen Kreis, mit dem Ziel, die Kommunikation und Information zwischen den Behörden und der Bevölkerung sowie den Behörden, die an der Ereignisbewältigung beteiligt sind, sicherzustellen.

Wichtigste Aufgabe der Notfall-Informationspunkte ist die Aufnahme und Weitergabe von Informationen an die Bevölkerung. Weiterhin können Notfallmeldungen nach Aufnahme vor Ort über eine Funk-Infrastruktur weitergegeben werden. Darüber hinaus dienen Notfall-Informationspunkte auch der Aufrechterhaltung des Betriebs der kommunalen Verwaltung im Ereignisfall.

Notfall-Informationspunkte werden grundsätzlich durch die kreisangehörigen Kommunen in eigener Zuständigkeit eingerichtet und betrieben, wenn die regionale Informations- und Telekommunikationsinfrastruktur (z. B. Fest- und Mobilfunknetz, Internet, Radio, Fernsehen) ausfällt. Diese dienen der Bevölkerung dann als Anlaufstelle, mit dem Ziel, hierüber Informationsbedürfnisse decken zu können und darüber hinaus eine Möglichkeit zu schaffen, Hilfeersuchen (z.B. Notfallmeldungen) abzugeben. Die Inbetriebnahme kann bedingt sein durch technische Störungen, Cyberangriffe, Naturereignisse oder vergleichbare Szenarien.

Die Notfall-Informationspunkte sind so im Kreisgebiet verteilt, dass sie grundsätzlich für jede Bürgerin/jeden Bürger im Umkreis von 3-5km erreichbar sind. (© Amt 38, Rheinisch-Bergischer Kreis)

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