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Die Gemeinde Kürten weist darauf hin, dass der Klima-, Umwelt- und Zukunftsausschuss am 31.01.2024 beschlossen hat, dass die für die Fortführung des Lärmaktionsplanes für die Gemeinde Kürten erforderlichen Verfahrensschritte samt der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 47 d Abs. 3 BImSchG auf dem Weg gebracht werden.
Die Öffentlichkeit erhält Gelegenheit, an der Ausarbeitung der Lärmaktionspläne mitzuwirken. Dazu liegen die Lärmkarten in der Zeit vom 14. Februar 2024 bis zum 15. März 2024 öffentlich aus.
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