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Alle fünf Jahre findet die Wahl der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter für das Sozialgericht Köln statt.
Die nächste Wahlperiode beginnt am 1. Januar 2025 und endet am 31. Dezember 2029. Die Kreise und kreisfreien Städte wurden aufgefordert, eine Vorschlagsliste mit geeigneten Bewerbern aufzustellen. Bei der Erstellung dieser Vorschlagsliste und der Suche nach Bewerbern werden alle Kommunen des Rheinisch-Bergischen Kreises beteiligt. Die Gemeinde Kürten hat also ebenfalls die Aufgabe, geeignete Personen dem Rheinisch-Bergischen Kreises für die Wahl der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter für das Sozialgericht Köln für die kommende Wahlperiode zu melden.
Ehrenamtliche Richterinnen und Richter gesucht
Für das Sozialgericht Köln werden ehrenamtliche Richterinnen und Richter für die Wahlperiode 2025 bis 2029 für die Angelegenheiten der Sozialhilfe und des Asylberwerberleistungsgesetz gesucht.
Die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter wirken bei der mündlichen Verhandlung und bei der Urteilsfindung mit und üben ihr Amt mit den gleichen Rechten wie der Berufsrichter aus.
Sie sind ebenfalls unabhängig und frei von Weisungen. Bei der Abstimmung unter den Richterinnen und Richtern haben sie das gleiche Stimmrecht wie diese.
Voraussetzungen:
Die Bewerber müssen Deutsche sein, das 25. Lebensjahr vollendet haben und innerhalb des Gerichtsbezirks wohnen oder beschäftigt sein.
Mitglieder des Bundes- und Landtages, des Europäischen Parlaments, der Bundes- und Landesregierung, Richter, Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst, soweit sie nicht ehrenamtlich tätig sind, Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit, Rechtsanwälte, Notare und Personen, die fremde Rechtsangelegenheiten geschäftsmäßig besorgen, dürfen nicht berufen werden.
Zu den persönlichen Ausschlussgründen gehören
• die fehlende Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter
• Vermögensverfall
• Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von mehr als 6 Monaten
Bewerbung als ehrenamtliche/r Richterin oder Richter
Sie sind interessiert, dieses verantwortungsvolle Amt auszuführen? Gerne beantworten wir Ihnen auch vorab Ihre Fragen zu Eignung und dem Verfahren.
Ihre Bewerbung muss schriftlich bis zum 25.07.2024 eingehen.
Nach Abschluss der Bewerbungsfrist wird eine Aufstellung der Bewerbungen an den Rheinisch-Bergischen Kreis übermittelt. Von dort wird eine Vorschlagsliste an das Sozialgericht erstellt, wo die Wahl der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter erfolgt. Danach erhalten die Bewerberinnen und Bewerber eine Benachrichtigung über das Wahlergebnis.
Gemeinde Kürten
Ordnungsamt
Telefon: 02268 939-309 oder 02268 939-108
E-Mail: ordnungsamt@kuerten.de
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